Wir führen für Sie die die Erfassung Ihrer laufenden Buchhaltung und monatliche Lohnabrechnung durch.
Gerade die Lohnabrechnung erfordert immer mehr Zeitaufwand und spezielle Fachkenntnisse, da sich die Rahmenbedingungen und Vorschriften im einzelnen laufend ändern.
Die Tätigkeit erfolgt im Rahmen des § 6 StBerG. Wir führen also keine Rechts- und Steuerberatung durch.